RE:Antonius 23

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M.f.M.n., Lucius. Bruder von Nr. 20 und 30, cos. 41 v. Chr., Volkstribun 44 v. Chr.
Band I,2 (1894) S. 2585 (IA)–2590 (IA)
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23) L. Antonius M. f. M. n., jüngster Sohn des M. Antonius (Creticus) Nr. 29, Bruder des Triumvirn M. Antonius (Nr. 30) und des C. Antonius (Nr. 20). Ein Bruchstück einer griechischen Ehreninschrift für ihn ist in Pergamon gefunden worden, Jahrb. d. Preuss. Kunsts. I (1880) 215 nr. 9; Münzen aus seinem Consulat auf der Vorderseite mit L. Antonius cos bei Cohen I² 59. Nach Dio XLVIII 6, 4 διὰ τὴν πρὸς τὸν ἀδελφὸν εὐσέβειαν καὶ ἐπωνυμίαν ἑαυτῷ Πίεταν ἐπέθετο. In der That wird er von Dio, Idat., Chronogr. bei der Angabe der Consuln des J. 712 = 42 Pietas genannt. Doch zeigen die übrigen Zeugnisse (vgl. unten), dass dieses Cognomen nicht förmlich anerkannt worden ist.

Mit seinem Bruder Gaius war er im September des J. 700 = 54 subscriptor der Anklage, welche C. Memmius trib. pl. gegen A. Gabinius wegen Erpressungen in Concurrenz mit Ti. Claudius Nero erheben wollte, Cic. ad Q. fr. III 2, 1 verglichen mit III 1, 15. Er war im J. 704 = 50 Quaestor des Q. Minucius Thermus Propraetor Asiae; dies ergiebt sich, obwohl sein Name nicht genannt wird, aus Ciceros Brief an Thermus, ad fam. II 18, in dem Cicero dem Thermus von seinem Vorhaben abrät, gegen das Herkommen beim Abgehen einem seiner Legaten, nicht seinem Quaestor, die interimistische Verwaltung der Provinz zu übertragen: graves te suscepturum inimicitias, si adolescens potens et nobilis a te ignominia affectus esset. Et hercule sine dubio erit ignominia; habes enim neminem honoris gradu superiorem, ille autem, ut omittam nobilitatem, hoc ipso vincit - - legatos tuos, quod est quaestor et quaestor tuus. Nocere tibi iratum neminem posse perspicio; sed tamen tres fratres summo loco natos, promptos, non indisertos te nolo habere iratos, iure praesertim; quos video deinceps tribunos pl. per triennium fore. Dass der von Cicero gemeinte Quaestor L. Antonius ist, nicht (wie noch immer häufig angegeben wird) sein Bruder Gaius, dass ferner Thermus in der That dem Rate Ciceros gefolgt ist, dies wird bewiesen durch das Schreiben bei Joseph. ant. XIV 235 Λεύκιος Ἀντώνιος Μάρκου υἱὸς ἀντιταμίας καὶ ἀντιστράτηγος τοῖς Σαρδιανῶν ἄρχουσι - -, ebenso durch die pergamenische Inschrift Λεύκιον Ἀντώ[ν]ιον Μ....... ταμίαν καὶ ἀντιστράτη[γον]. Er blieb also nach Thermus Weggang als Quaestor pro praetore in Asien im J. 705 = 49.

Im J. 710 = 44 war er Volkstribun und beantragte das Gesetz, durch welches Caesar für die [2586] beiden nächsten Jahre die Befugnis erhielt, ut, exceptis consulatus competitoribus, de cetero numero candidatorum pro parte dimidia quos populus vellet pronuntiarentur, pro parte altera quos ipse edidisset Suet. Caes. 41. Cic. Phil. VII 16. vgl. Dio XLIII 51. Eutrop. VI 25 (zweifelhaft bleibt dabei erstens, ob die plebejischen Magistraturen, wie trotz populus wahrscheinlich ist, miteinbegriffen waren, zweitens ob die Ausnahmebestimmung über das Consulat zu Gunsten Caesars, so dass er für beide Stellen die Candidaten ernennen konnte, oder zu Gunsten der alten Ordnung getroffen war, vgl. Mommsen St.-R. II³ 731). Bald nach Caesars Tode, im April (vgl. Cic. Phil. II 100), brachte Lucius unter Missachtung der gesetzlichen Formen ein Ackergesetz ein (Phil. V 7), aus dem Bestimmungen über den Ager Campanus die Leontinische Mark und die Pomptinischen Sümpfe, als wären diese schon ausgetrocknet gewesen, erwähnt werden; die Ausführung wurde einer Commission von sieben Männern, darunter Lucius und M. Antonius übertragen, Cic. Phil. II 43. 99-102. V 7-8. 20. VI 14. XI 13. XIII 37. Dio XLV 9. Von dieser Commission fürchtete Cicero für seine Besitzungen, doch beruhigte ihn Lucius brieflich, Cic. ad Att. XV 12, 2 (vom Juni 44). Lucius wurde für seine Thätigkeit vom Volk durch mannigfache Ehrenbezeugungen und Bildsäulen geehrt, Phil. VI 12-15. VII 16. Als Octavian Anfang Mai nach Rom kam, führte ihn Lucius in einer Contio dem Volke vor und gab ihm Gelegenheit zu einer Ansprache an das Volk, Cic. ad Att. XIV 20, 2. 5. 21, 4. XV 2, 2. An der Senatssitzung vom 19. September nahm er teil, Phil. V 20. Nach Ablauf des Tribunates (10. December) begab sich Lucius zu Marcus und den Legionen in Tibur; dort soll er, wie Cicero am 4. Januar behauptete, Phil. VI 10, seinen Bruder, als dieser vorübergehend zu einer Verständigung mit dem Senat geneigt schien, mit dem Tode bedroht haben. Von dort zog er dem vorangeeilten Bruder nach Oberitalien nach, cum una legione et ea vacillante Phil. III 31 und war mit ihm im Lager vor Mutina, Phil. XII 14. 20. 26. XIII 4. 26. 37. Als Marcus am 15. April bei Forum Gallorum gegen Pansa und Hirtius schlug, hatte er Lucius zur Deckung des Lagers zurückgelassen; dieser unternahm gegen Caesars Lager, um diesen zu beschäftigen, einen vergeblichen Angriff, Dio XLVI 37 = Zon. X 14, vgl. Cic. Phil. XIV 28. 36. Als die Nachricht von Marcus’ Niederlage nach Rom kam, wurde er mit seinen Anhängern, also auch Lucius, geächtet (21. April, Cic. Phil. XIV 14), Liv. per. 119. Dio XLVI 39, vgl. Plancus bei Cic. ad fam. X 21, 4. Als sich Marcus nach Gallien wandte, führte Lucius die Vorhut; er plünderte Parma, Cic. Phil. XIV 8-9. Pollio bei Cic. ad fam. X 33, 4. und war Anfang Mai bis Forum Iulii vorgedrungen, Plancus bei Cic. ad fam. X 15, 3. Lepidus ebd. 34, 1. Es folgte die Vereinigung von M. Antonius und Lepidus; bei diesen Ereignissen wird Lucius nicht weiter erwähnt.

Nach der Errichtung des Triumvirates wurde Lucius, ohne dass er, soweit wir erfahren, die Praetur bekleidet hatte für das J. 713 = 41 Consul mit P. Servilius Vatia; L. .Antonius fast. min. IV. Cassiod., Antonino (Antonio) Pietate f. Idat. Petate Chronogr. Ἀντωνίνου Chr. Pasch; Λ. Ἀντώνιος [2587] Μ. υἱ. Πιέτας Dio ind. l. XLVIII. L. Antonius Dio XLVIII 4. Suet. Tib. 5. CIL VI 358. L. Antonius cos. die Münzen (s. oben). Am 1. Januar (das Datum ist in den Act. tr. nicht erhalten, aber in der tab. Barber. CIL I p. 478) feierte er einen Triumph: L. Antonius M. f. M. n. cos. ex Alpibus Act. tr. tab. Barber. Welcher Alpenvölker Besiegung zum Vorwand genommen wurde, wissen wir nicht. In sein Consulat fällt seine Erhebung gegen Caesar, die gewöhnlich nach dem Schlussact als bellum Perusinum bezeichnet wird. Wir haben darüber einen eingehenden Bericht bei Appian. b. c. V 14ff., einen kürzeren bei Dio XLVIII 5-14 (beide im folgenden nur mit App. und Dio nebst der Capitelzahl citiert). Appian hat hier, wie seit dem Bürgerkriege zwischen Caesar und Pompeius, als Hauptquelle eine griechische Bearbeitung des Asinius Polio benützt; seine Darstellung zeigt überall den wohl unterrichteten und den Antoniern freundlich gesonnenen Zeitgenossen. Bei den (nicht erheblichen) Abweichungen Appians und Dios folgen wir im allgemeinen jenem.

Die Veranlassung zu den Zwistigkeiten gaben die Landverteilungen für die Veteranen, welche nach den mit M. Antonius getroffenen Abmachungen Caesar in Italien vornehmen sollte. Lucius, Fulvia und Manius, der Geschäftsführer des Triumvirn, verlangten im Interesse des M. Antonius (vgl. oben über Lucius Annahme des Cognomen Pietas) Mitwirkung bei den Anweisungen an A.s Veteranen, und Caesar, der ohnehin teils durch die Gährung in Italien, teils durch das Auftreten des Sex. Pompeius sich in äusserst schwieriger Lage befand, gestand den Antonianern jene Forderung zu, obschon sie den Vereinbarungen mit M. Antonius zuwiderlief (App. 14. Dio 5-6). Bald aber änderten Lucius und Fulvia ihre Stellung, diese, wie es heisst, unter dem Einfluss des Manius, der ihr ernsthafte Verwicklungen in Italien herbeizuführen riet, um ihren Gatten aus Kleopatras Armen zu reissen und zur Rückkehr nach Italien zu veranlassen (App. 19). Lucius erklärte sich gegen die Ackerverteilungen, welche die italische Bevölkerung auf das schwerste trafen; die Veteranen sollten nicht um den verdienten Lohn kommen, aber er sollte in anderer Weise beschafft werden (Dio 7 Anf.), zugleich begann er als Verteidiger der Rechte des Consulats und der alten Verfassung gegen die triumvirale Gewalt aufzutreten (App. 19, vgl. 43). Gleichzeitig erwuchsen Caesar von seiten der Antonianer noch andere Schwierigkeiten; Fufius Calenus und Ventidius, die Legaten des M. Antonius, verweigerten den für Spanien bestimmten Truppen Caesars den Durchzug durch die Alpen (Dio 10). Die Veteranen sahen durch diese Zwistigkeiten ihre materiellen Interessen bedroht, und sie bewirkten eine Zusammenkunft und Vereinbarung der streitenden Parteien zu Teanum. Dort wurde beschlossen: die Consuln sollten in der Ausübung ihres Amtes von den Triumvirn nicht behindert werden, die Landanweisungen sollten beschränkt werden auf die Truppen, welche bei Philippi gefochten hatten, die anderen sollten durch Geld entschädigt werden; weder Caesar noch Antonius sollten in Italien Aushebungen halten; die zwei Legionen aus Africa, welche Antonius Caesar überlassen hatte, die aber Caesar bisher nicht erhalten hatte, sollten diesem übergeben werden; endlich [2588] sollte seinen für Spanien bestimmten Truppen von den Statthaltern des M. Antonius der ungehinderte Durchzug gewährt werden (App. 19. Dio 10). Der Vertrag war den Antonianern nur durch den augenblicklichen Zwang des Heeres abgepresst und blieb in allem Wesentlichen unerfüllt. Lucius und Fulvia erklärten ihr Leben durch Caesar bedroht und flüchteten nach Praeneste, wo sich auch ein Teil des Senats einfand (App. 21. Dio 10. Vell. II 74). Noch einmal suchten die Soldaten zu vermitteln; nach einer Beratung der Offciere auf dem Capitol wurden Caesar und Lucius von ihnen zur Verhandlung nach Gabii geladen; doch Lucius des ‚gestiefelten Senates‘ (Dio 12, 3) spottend erschien nicht. So kam es zum offenen Kampfe (App. 20-23. Dio 11-12).

Lucius hatte 17 Legionen in Italien zur Verfügung und rechnete ausserdem auf die Unterstützung der Legaten seines Bruders in Gallien, des Asinius Pollio, Ventidius, Munatius Plancus; ebenso boten ihm die gallischen Provinzen die materiellen Hülfsquellen. Dagegen hatte Caesar ausser seinen praetorischen Cohorten nur 4 Legionen und die 6, welche Salvidienus nach Spanien hatte führen sollen, die aber infolge des Widerstandes der Antonianer sich noch in Oberitalien befanden. Auch seine finanzielle Bedrängnis war gross; er sah sich sogar genötigt, bei den Tempelschätzen Anleihen zu machen (App. 24. Dio 12). Dazu kamen die allgemeine Gährung und Unzufriedenheit mit dem Regiment der Triumvirn in Italien, gesteigert durch die mangelhafte Getreideversorgung, welche die feindlichen Flotten erschwerten, und für Caesar ungünstige Ereignisse in Africa und Spanien (App. 25). Die feindselige Stimmung der Bevölkerung gegen Caesar, die Sympathien für Lucius äusserten sich aller Orten, zumal bei den Werbungen, die beide veranstalteten. Da Caesar unter diesen ungünstigen Verhältnissen einen Krieg zu vermeiden wünschte, machte er durch Senatoren und Ritter bei Lucius in Praeneste einen letzten Versuch friedlicher Verständigung; aber er misslang (App. 28-29).

Caesar eröffnete den Krieg mit einem vergeblichen Angriff auf Nursia (Dio 13) und zog dann nach Umbrien gegen Furnius, einen von Lucius’ Legaten, den er nach Sentinum drängte und dort einschloss (Dio 13. App. 30). Unterdessen war Lucius nach Rom geeilt; Lepidus, welchem die Bewachung der Stadt mit zwei Legionen anvertraut war (App. 29 Ende), räumte in feiger Flucht die Stadt. Auf die Kunde davon hob Caesar die Belagerung von Sentinum auf und rückte eilig auf Rom, das Lucius, als er Caesars Anmarsch erfuhr, verliess (App. 30-31. Dio 13). Von Oberitalien rückte Salvidienus, Caesars Legat, mit Caesars Hauptmacht heran (so App.); ihm folgten langsam die beiden Legaten des Antonius, Pollio und Ventidius. Lucius war von Rom nach Norden aufgebrochen, um sich mit diesen zu vereinigen und Salvidienus vor der Vereinigung mit Caesar mit überlegener Macht zu vernichten. Agrippa aber, Caesars Legat, verlegte ihm den Weg durch Besetzung von Sutrium; während Lucius ihn hier vergeblich belagerte, näherte sich Salvidienus’ Heer, und Lucius geriet in die Gefahr, von den beiden gemeinsam angegriffen zu werden; er warf sich darum in das feste Perusia (App. 31-32, in Einzelheiten abweichend [2589] Dio 13-14). Dort wurde er von Caesars, Agrippas und Salvidienus’ vereinten Truppen eingeschlossen, und die Stadt durch einen Wall abgesperrt. Zweimal machten Pollio, Ventidius und Plancus schlaff unternommene und vergebliche Versuche, ihn zu entsetzen; offenbar hat das Ausbleiben aller Instructionen von seiten des Triumvirn, der die Dinge in Italien gehen liess, wie sie eben mochten, die schwankende und unsichere Haltung seiner Legaten hervorgerufen. Als in der völlig abgeschnittenen Stadt der Hunger aufs äusserste wütete, ergab sich Lucius (Winter 713 = 41); Caesar liess ihm und seinen Anhängern gegenüber Gnade walten; nur die Caesarmörder unter ihnen und die Decurionen von Perusia verfielen dem Henker; die Stadt ging, sei es durch Zufall (App.), sei es auf Befehl Caesars, in Flammen auf, App. 33-39. Dio 14. Liv. ep. 126. Flor. II 16. Eutrop. VII 3. Vell. II 74. Bald darauf wurde Lucius von Caesar als einer seiner Statthalter nach Spanien gesandt, App. 54. Wo und wie er geendet hat, erfahren wir nicht; er wird hinfort nicht mehr erwähnt und ist darum wohl nicht lange nach dem perusinischen Kriege gestorben.

Cicero hat ihn in den philippischen Reden (die Stellen sind oben angeführt) mit Schmähungen überflutet. Aber während er von M. Antonius eine Fülle von wahren oder erdichteten Skandalgeschichten vorzubringen weiss, bewegt er sich Lucius gegenüber meist in allgemeinen Beschimpfungen, deren Unterlage seine politische Thätigkeit und Stellung ist. Diese Ausbrüche persönlichen Hasses, die geschichtlich gegen Lucius’ Persönlichkeit nicht das Geringste beweisen, verdienen nicht zusammengestellt zu werden. Die einzige Thatsache aus Lucius’ Privatleben, die Cicero gegen ihn anzuführen weiss, ist ein Scheingefecht, das Lucius einmal in Asien, als murmillo gerüstet, gegen einen als Thraker auftretenden Freund geführt habe; angeblich hat er diesen tückisch getötet; aber die Narben seines Gesichtes blieben, wie Cicero behauptet, ein schimpfliches Denkmal jenes Gladiatorenkampfes, Phil. V 20. 30. VII 17. Wieviel daran wahr ist, vermögen wir nicht zu entscheiden. Wichtiger ist die Beurteilung seines Auftretens gegen Caesar. Bei Appian, das heisst Asinius Pollio, erscheint als der vornehmste Beweggrund sein Wunsch, die alten, verfassungsmässigen Gewalten wieder in ihr Recht einzusetzen (vgl. besonders 43 und 54). Ranke Weltgeschichte II 369 sagt darum von seiner Erhebung: ‚sie bezeichnet den Widerstand der Reste der alten Civilverfassung gegen die neue Militärgewalt‘. Indes darf man zweifeln, ob hier Pollio ganz objectiv verfahren ist. Seit den schweren Kämpfen, unter denen sich der Übergang vom Freistaat zur Einherrschaft vollzog, mehr noch, als er vollzogen war, haben die Römer die Geschichtschreibung benützt, um politische Ideen, die sie unverhüllt ohne Gefahr nicht mehr äussern konnten, in die geschichtliche Darstellung der Vergangenheit hineinzutragen. So ist wenigstens die Vermutung berechtigt, Polio habe, um seine eigene politische Ansicht zum Ausdruck zu bringen, die Abneigung des L. Antonius gegen die verfassungswidrigen Gewalten schärfer hervorgehoben, als es der Wirklichkeit entsprach. Denn Lucius’ angebliche ihn allein bestimmende Liebe zur alten Verfassung (Appian. 43) steht in gar zu argem [2590] Widerspruch mit der eigenen Begründung seines Auftretens durch pietas. Ich will damit keineswegs leugnen, dass Pollio die Umrisse seiner Zeichnung richtig gegeben hat, wenngleich er die Farben zu stark auftrug: in Zeiten, in welchen die Erinnerung an eine lange ruhmvolle Vergangenheit mit der als grausam empfundenen Notwendigkeit einer Zerstörung des Alten im Streit liegt, haben immer nur wenige mit kühler politischer Einsicht den Mut gehabt, dem Unabänderlichen klar ins Gesicht zu schauen. L. Antonius hat nicht zu ihnen gehört; im besten Fall war er politisch ein unklarer Phantast.